Rechtsprechung
   BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 25.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3786
BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 25.96 (https://dejure.org/1996,3786)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.1996 - 11 B 25.96 (https://dejure.org/1996,3786)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 1996 - 11 B 25.96 (https://dejure.org/1996,3786)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3786) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Befangenheit eines Richters - Mitwirkung in früheren Instanzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 54 Abs. 1; ZPO § 42 Abs. 2
    Verwaltungsprozeßrecht - Besorgnis der Befangenheit eines vorbefassten Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 09.09.1988 - 7 C 3.86

    Atomgesetz - Genehmigungsverfahren - Teilerrichtungsgenehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 25.96
    Auf die Revision des damaligen Klägers hob das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 80, 207) die vorinstanzlichen Entscheidungen sowie die 1. Teilgenehmigung auf.

    Das gilt um so mehr, als gerade die vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 80, 207) verworfene Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts zu dem den Beigeladenen günstigen Urteil vom 3. Dezember 1985 geführt hatte.

  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83

    Nordhorn

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 25.96
    Das Gesetz geht davon aus, daß ein Richter, der an einem im Rechtsmittelverfahren aufgehobenen Urteil beteiligt war, nicht allein schon wegen dieser Mitwirkung bei erneuter Befassung mit der Sache voreingenommen ist; generell verhindern will das Gesetz lediglich, daß der Richter im Rechtsmittelzug seine eigene Entscheidung überprüft (vgl. BVerfGE 30, 149 ; 78, 331 ).
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 25.96
    Das Gesetz geht davon aus, daß ein Richter, der an einem im Rechtsmittelverfahren aufgehobenen Urteil beteiligt war, nicht allein schon wegen dieser Mitwirkung bei erneuter Befassung mit der Sache voreingenommen ist; generell verhindern will das Gesetz lediglich, daß der Richter im Rechtsmittelzug seine eigene Entscheidung überprüft (vgl. BVerfGE 30, 149 ; 78, 331 ).
  • BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 25.96
    Hierfür bedarf es vielmehr besonderer, zusätzlicher Umstände (vgl. BAG, Beschluß vom 29. Oktober 1992 - 5 AZR 377/92 - NJW 1993, 879).
  • BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 4.92

    Atomgesetz - Teilgenehmigung - Positives Gesamturteil - Verfestigung

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 25.96
    Auf die Revision der Beigeladenen hob das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 92, 185) das Urteil auf und wies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurück.
  • BVerwG, 18.10.1979 - 3 C 117.79

    Verfahren über den Widerruf der Approbation - Gesetzlicher Ausschluss eines

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 25.96
    Der Ausschließungsgrund des § 41 Nr. 6 ZPO liegt in einem solchen Fall - wie auch in ähnlichen Fällen der Vorbefassung - nicht vor, weil er auf die Mitwirkung gerade bei der angefochtenen Entscheidung abstellt (vgl. Beschluß vom 4. November 1974 - BVerwG 7 B 9.74 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 16 = NJW 1975, 1241; ferner Beschlüsse vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 3 C 117.79 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 27 und vom 26. Juli 1995 - BVerwG 3 B 59.95 - Buchholz 303 § 41 ZPO Nr. 3).
  • BVerwG, 26.07.1995 - 3 B 59.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für einen Richterausschluß

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 25.96
    Der Ausschließungsgrund des § 41 Nr. 6 ZPO liegt in einem solchen Fall - wie auch in ähnlichen Fällen der Vorbefassung - nicht vor, weil er auf die Mitwirkung gerade bei der angefochtenen Entscheidung abstellt (vgl. Beschluß vom 4. November 1974 - BVerwG 7 B 9.74 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 16 = NJW 1975, 1241; ferner Beschlüsse vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 3 C 117.79 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 27 und vom 26. Juli 1995 - BVerwG 3 B 59.95 - Buchholz 303 § 41 ZPO Nr. 3).
  • BVerwG, 04.11.1974 - VII B 9.74
    Auszug aus BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 25.96
    Der Ausschließungsgrund des § 41 Nr. 6 ZPO liegt in einem solchen Fall - wie auch in ähnlichen Fällen der Vorbefassung - nicht vor, weil er auf die Mitwirkung gerade bei der angefochtenen Entscheidung abstellt (vgl. Beschluß vom 4. November 1974 - BVerwG 7 B 9.74 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 16 = NJW 1975, 1241; ferner Beschlüsse vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 3 C 117.79 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 27 und vom 26. Juli 1995 - BVerwG 3 B 59.95 - Buchholz 303 § 41 ZPO Nr. 3).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.1991 - 7 C 11749/90

    Kernkraftwerk; Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 25.96
    Dieser Klage gab das Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 24. Mai 1991 - 7 C 11749/90 - (DVBl 1992, 57) statt.
  • BVerwG, 04.03.1992 - 7 B 93.91

    Zulassung einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 25.96
    Der von den Beigeladenen angenommene "Widerspruch zu den Hinweisen des Bundesverwaltungsgerichts" war zumindest nicht offensichtlich und die Nichtzulassung der Revision keineswegs willkürlich (vgl. dazu den Zulassungsbeschluß vom 4. März 1992 - BVerwG 7 B 93.91 -).
  • FG Hamburg, 05.03.1986 - II 1/83
  • BVerwG, 02.10.1997 - 11 B 30.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Befangenheit eines Richters bei Mitwirkung an der

    Der hier allein in Betracht kommende Ausschließungsgrund des § 41 Nr. 6 ZPO liegt nicht vor, weil er auf die Mitwirkung gerade bei der angefochtenen Entscheidung abstellt, an der Richter V. nicht beteiligt war (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. August 1996 - BVerwG 11 B 25.96 - Buchholz 303 § 42 ZPO Nr. 1 m.w.N.).

    Verständiger Anlaß zu einem aus einer solchen "Vorbefassung" hergeleiteten Mißtrauen einer Partei gegen die Unparteilichkeit des Richters besteht erst dann, wenn sich aufgrund besonderer, zusätzlicher Umstände der Eindruck einer unsachlichen, auf Voreingenommenheit beruhenden Einstellung des Richters gegenüber der Partei oder der streitbefangenen Sache aufdrängt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. August 1996 a.a.O.; BAG, Beschluß vom 29. Oktober 1992 - 5 AZR 377/92 - NJW 1993, 879 [BAG 29.10.1992 - 5 AZR 377/92]; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1906 - X ZR 70/84 - NJW-RR 1986, 738; Günther, VerwArch 82 , S. 179 ).

  • BVerwG, 13.08.2004 - 8 B 58.04

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Verhinderung der

    § 41 Nr. 6 ZPO, der hier allein in Betracht kommt, will verhindern, dass ein Richter im Rechtsmittelzug seine eigene Entscheidung überprüft (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 23. August 1996 BVerwG 11 B 25.96 Buchholz 303 § 42 ZPO Nr. 1 S. 1 und vom 2. Oktober 1997 BVerwG 11 B 30.97 Buchholz a.a.O. Nr. 2 S. 3 unter Hinweis auf BVerfGE 30, 153 f.; 78, 337 f.).

    Nicht von der Regelung erfasst ist die erneute Mitwirkung an der Sache in derselben Instanz und sei es auch nach Zurückverweisung durch das Rechtsmittelgericht oder die Mitwirkung in der Rechtsmittelinstanz, wenn der Richter in der Vorinstanz an einer anderen als der konkret zur Überprüfung gestellten Entscheidung mitgewirkt hat (vgl. Beschluss vom 23. August 1996 BVerwG 11 B 25.96 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.08.2004 - 8 B 59.04

    Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts; Befangenheit

    § 41 Nr. 6 ZPO, der hier allein in Betracht kommt, will verhindern, dass ein Richter im Rechtsmittelzug seine eigene Entscheidung überprüft (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 23. August 1996 BVerwG 11 B 25.96 Buchholz 303 § 42 ZPO Nr. 1 S. 1 und vom 2. Oktober 1997 BVerwG 11 B 30.97 Buchholz a.a.O. Nr. 2 S. 3 unter Hinweis auf BVerfGE 30, 153 f.; 78, 337 f.).

    Nicht von der Regelung erfasst ist die erneute Mitwirkung an der Sache in derselben Instanz und sei es auch nach Zurückverweisung durch das Rechtsmittelgericht oder die Mitwirkung in der Rechtsmittelinstanz, wenn der Richter in der Vorinstanz an einer anderen als der konkret zur Überprüfung gestellten Entscheidung mitgewirkt hat (vgl. Beschluss vom 23. August 1996 BVerwG 11 B 25.96 a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2010 - L 13 AS 159/07
    Denn nach allgemeiner Ansicht (vgl. Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG 8. Auflage 2005, § 60 Rn. 4; BVerwG Beschluss vom 23. August 1996 - 11 B 25/96 - in: Buchholz 303, § 42 ZPO Nr. 1 und Beschluss vom 02. Oktober 1997 - 11 B 90/97 - in: NVwZ-RR 1998, 268 - jeweils unter Berufung auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts) stellt die Befassung eines Richter mit einer Sache im einstweiligen Rechtsschutzverfahren keinen Ausschlussgrund im Sinne des § 60 Abs. 1 SGG (SGG) in Verbindung mit § 40 Nr. 6 ZPO für das Hauptsache- (Berufungs-) Verfahren dar.
  • BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 27.96
    Parallelentscheidung zu dem Beschluß, BVerwG, 1996-08-23, 11 B 25/96, der vollständig dokumentiert ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht